Du bist gesetzlich familienversichert, wenn Du über einen Deiner Elternteile in der gesetzlichen Krankenkasse Mitglied bist. Achtung: Wenn Deine Eltern beide (oder ein Elternteil privat mit weniger als 4.687,50 € Bruttoeinkommen im Monat) in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, hast Du grundsätzlich bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs die Möglichkeit über Deine Eltern krankenversichert zu sein. Falls Du Dich aufgrund eines zu hohen Einkommens selbst versichern musst, ist hier trotzdem "familienversichert" auszuwählen. Solltest Du Waisenrente beziehen und darüber Deine Krankenversicherungsabgaben beziehen ist ebenfalls "familienversichert" auszuwählen. Die Angabe bei der Pflegeversicherung muss dann ebenfalls bei "nicht beitragspflichtig" gemacht werden.
Studentisch gesetzlich versichert bist Du, wenn Du selbst bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert bist und dort eine Ermäßigung als Student erhältst (z.B. im Rahmen einer Werkstudententätigkeit). Dein Versicherungsbeitrag wird dann monatlich von Deinem Konto abgebucht.
In einem anderen Versicherungsverhältnis bist Du z.B. als ganz normaler Angestellter mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ("Gehalt").
Als Mitglied in einer privaten Krankenversicherung bist Du - egal ob über die Eltern oder über Dich - privat versichert.